Fahrradzone am Schulzentrum

Mehr Schutz für Radfahrer und defensive Fahrt für Kfz

Im Ausschuss "Planung und Verkehr" am 05. Februar 2026 wurde die CDU Fraktion mit ihrem Antrag auf Einrichtung einer Fahrradzone am Schulzentrum bei gleichzeitiger Öffnung für Kfz überstimmt. 

Einig war man sich im Ausschuss, dass durch eine Einrichtung einer Fahrradzone die Sicherheit für Radfahrer und radfahrende Schüler verbessert werden kann. Tempo 30 km/h, der Vorrang des Radverkehrs, das erlaubte Nebeneinanderfahren sowie ein Überholverbot durch Kfz sind zentrale Elemente einer Fahrradstraße. Die Fahrradzone soll die Straßen Traberstieg, Teile der Baumschulenstraße, Mittelweg und Theodor-Storm-Straße, sowie Am Schulzentrum und Emil-Nolde-Straße umfassen.

Die CDU Fraktion mochte dem Antrag der Verwaltung nicht folgen, die Fahrradstraße bei Befahren mit dem Kfz nur für Anlieger zu gestatten. Bei ohnehin begrenztem Verkehrsraum im Zentrum Bargteheides, würde sich der motorisierte Verkehr auf die bereits stark frequentierte Rathausstraße verlagern. Auch mobilitätseingeschränkten Menschen wäre eine Durchfahrt verwehrt. Es war nicht ersichtlich, dass der Seniorenbeirat, die AG Menschen mit Beeinträchtigung, noch der KiJu Beirat eingebunden gewesen wären.

Nach Rücksprache mit dem Marktpächter wies auch dieser darauf hin, dass sich die Zufahrt zum Markt für Händler mit Gespannen durch Einrichtung einer Fahrradzone mit Zusatzschild "nur für Anlieger" verschlechtern würde. Denn der Wunsch auf Durchfahrt zum Marktgelände ist kein "Anliegen" das zum Befahren der Fahrradzone berechtigt.

Wir haben uns am positiven Beispiel der Fahrradstraßen in Timmendorf und Niendorf orientiert, wo das Nebeneinander bei Vorrang des Radverkehrs problemlos funktioniert.

Unser Antrag auf Einrichtung einer Fahrradzone bei gleichzeitiger Öffnung für den Kraftfahrzeug-verkehr durch ein Zusatzschild gem. § 39 StVO (Kfz frei) wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir denken, dass eine Fahrradzone mit Öffnung für Kfz für größere Akzeptanz in der Bevölkerung gesorgt hätte als ein weiteres Verbot.

Sven Meding